Karlsruhe BGH stellt Weichen für die Kläger im Abgasskandal

Karlsruhe · (dpa) Der Bundesgerichtshof (BGH) springt klagenden Dieselkäufern zur Seite und meldet sich erstmals mit einer rechtlichen Einschätzung zu Wort. Demnach ist die illegale Abgastechnik in den Autos als Sachmangel einzustufen, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte.

Es kündigte dazu „in Kürze“ die Veröffentlichung eines umfangreichen Hinweisbeschlusses vom 8. Januar an. Das Dokument sollte voraussichtlich allerdings erst Anfang kommender Woche online gestellt werden. (Az. VIII ZR 225/17)

Die obersten Zivilrichter stellen außerdem klar, dass Händler betroffenen Neuwagenkäufern die Lieferung eines anderen Autos ohne das Problem nicht einfach verwehren können, nur weil das Modell nicht mehr hergestellt wird. Der Austausch könne höchstens daran scheitern, dass im Einzelfall die Kosten unverhältnismäßig hoch seien.

Der Beschluss gibt die vorläufige Einschätzung des Senats wieder und ist noch kein Urteil. Dennoch gehe davon für die unteren Instanzen eine Signalwirkung aus, sagte BGH-Sprecherin Dietlind Weinland.

VW teilte mit, dies lasse noch keine Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten solcher Kundenklagen zu. Erst recht ließen sich daraus keine Folgerungen für die Erfolgsaussichten von Klagen gegen die Volkswagen AG ziehen, sagte ein Sprecher des Autokonzerns in Wolfsburg. Tatsächlich äußerten sich die Karlsruher Richter nur zu Ansprüchen, die Dieselkäufern gegen den Autohändler entstehen können.

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