Urteil aufgehoben BGH: Raser sind noch keine Mörder

Karlsruhe · Die vom Landgericht Berlin wegen Mordes verurteilten Autoraser müssen wegen eines tödlichen illegalen Autorennens nicht lebenslang hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gestern auf. Die Karlsruher Richter sahen es als nicht erwiesen an, dass die der Berliner Raserszene angehörigen Männer mit ihrem Autorennen vorsätzlich einen unbeteiligten Autofahrer töten wollten. Damit können sie mit einer höchstens fünfjährigen Freiheitsstrafe rechnen.

Die vom Landgericht Berlin wegen Mordes verurteilten Autoraser müssen wegen eines tödlichen illegalen Autorennens nicht lebenslang hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gestern auf. Die Karlsruher Richter sahen es als nicht erwiesen an, dass die der Berliner Raserszene angehörigen Männer mit ihrem Autorennen vorsätzlich einen unbeteiligten Autofahrer töten wollten. Damit können sie mit einer höchstens fünfjährigen Freiheitsstrafe rechnen.

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