Bezeichnung „Mädchen“ kann juristisch eine Beleidigung sein

Düsseldorf · Der Begriff "Bulle" steht auch für ausgeprägte Männlichkeit - wird aber von Polizisten nicht gerne gehört. Umgekehrt ist es aber auch nicht recht. Weil sie einen Polizisten als Mädchen bezeichnet hat, ist eine 56-jährige Hausfrau in Düsseldorf zu 200 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt worden.Sie war als Beifahrerin in eine Verkehrskontrolle geraten.

Ein Polizist beschwerte sich, dass ihr Mann so spät und scharf gebremst habe. Daraufhin soll die 56-Jährige "Du Mädchen !" aus dem Auto gerufen haben. Vor dem Amtsgericht sagte die bis dahin unbescholtene Frau, der Beamte müsse sich verhört haben, sie habe "'n Märchen" gesagt. Doch drei Polizisten bezeugten, laut und deutlich "Du Mädchen " verstanden zu haben. Die Stimmung im Gerichtssaal drohte zu kippen, als ihr Ehemann im Zeugenstand sagte: "Sie würde sowas nie zu einem Bullen sagen." Obwohl der Begriff Mädchen an sich nicht beleidigend sei, könne er so wirken, wenn er darauf abziele, jemanden in seiner Ehre herabzusetzen, sagte ein Gerichtssprecher (Az.: 122 Cs 588/14).

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