Bewährungsstrafen im Prozess um Luxair-Absturz

Luxemburg. Im Prozess um den Absturz eines Luxair-Flugzeugs ist der Pilot der Unglücksmaschine gestern wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Er erhielt eine Strafe von dreieinhalb Jahren auf Bewährung. Der 36-Jährige hatte sich schwerer Pilotenfehler schuldig gemacht

Luxemburg. Im Prozess um den Absturz eines Luxair-Flugzeugs ist der Pilot der Unglücksmaschine gestern wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Er erhielt eine Strafe von dreieinhalb Jahren auf Bewährung. Der 36-Jährige hatte sich schwerer Pilotenfehler schuldig gemacht. Zwei ehemalige Flugzeugmechaniker bekamen Strafen von jeweils zwei Jahren, ein früherer Technikleiter eineinhalb Jahre - alles ebenfalls auf Bewährung ausgesetzt. Die Maschine war am 6. November 2002 auf dem Flug von Berlin nach Luxemburg kurz vor dem Ziel abgestürzt. 20 Menschen kamen ums Leben, darunter 15 Deutsche. dpa

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