Beleidigung des Chefs ist nicht in jedem Fall ein Kündigungsgrund

Mainz · Beleidigende Äußerungen über einen Vorgesetzten rechtfertigen nicht zwingend eine Entlassung. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gab jetzt in einem Berufungsverfahren dem Mitarbeiter einer Chemiefirma recht, der gegen seine Kündigung geklagt hatte.

Der Mann hatte nach einem Streit seinen Chef im Gespräch mit Kollegen als "Psychopathen" bezeichnet, der "eingesperrt" gehöre.

Bereits in erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Ludwigshafen festgestellt, dass das Verhalten des Mannes "an sich" einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstelle. Im konkreten Fall wäre jedoch eine Abmahnung als Sanktion erforderlich gewesen. Dem schloss sich das Landesarbeitsgericht an. Der Mitarbeiter habe nicht damit rechnen müssen, dass seine Äußerungen von den wenigen mithörenden Kollegen nach außen getragen werden und somit den Betriebsfrieden stören. Zudem müsse der verbale Ausbruch als Folge eines Konfliktgesprächs am Vortag gewertet werden. Dabei war der Kläger aus dem Büro des Chefs geworfen worden.

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