Bahn muss nach EU-Urteil Kunden auch bei höherer Gewalt entschädigen

Luxemburg · Ob Schnee, Eis oder Streik: Bahnreisende bekommen grundsätzlich bei Verspätung einen Teil ihres Geld zurück. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat gestern entschieden, dass auch höhere Gewalt das Bahnunternehmen nicht mehr vor Entschädigung bewahrt.

Laut dem Richterspruch haben Reisende bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden das Recht auf Erstattung von mindestens einem Viertel des Fahrpreises. Ab zwei Stunden muss das Bahnunternehmen mindestens die Hälfte zurückzahlen. Deutsche Bahn und Fahrgastverband Pro Bahn begrüßten das Urteil. Der Verkehrsclub Deutschland warnte vor höheren Preisen. > e, : Meinung

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