Prozess gegen Hauptfeldwebel Ausbilder muss für Hitze-Marsch zahlen

Bad Kissingen · Vier Soldaten brachen bei einer Übung zusammen. Der Prozess gegen den verantwortlichen Hauptfeldwebel wurde nun gegen eine Geldauflage von 2400 Euro eingestellt.

 Der wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagte Bundeswehr-Ausbilder im Sitzungssaal des Amtsgerichts: Ihm wurde vorgeworfen, nicht ausreichend auf den gesundheitlichen Zustand seiner Soldaten geachtet zu haben.

Der wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagte Bundeswehr-Ausbilder im Sitzungssaal des Amtsgerichts: Ihm wurde vorgeworfen, nicht ausreichend auf den gesundheitlichen Zustand seiner Soldaten geachtet zu haben.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Wie ist es um das Verantwortungsbewusstsein von Vorgesetzten bei der Bundeswehr bestellt? Einem Hauptfeldwebel wird vorgeworfen, er habe mehrere Soldaten im bayerischen Ausbildungszentrum Hammelburg trotz sengender Hitze einen Geländemarsch absolvieren lassen, wobei vier Soldaten mit akuten Hitzschlägen kollabiert seien. Diese hätten per Helikopter zur Behandlung in Intensivstationen geflogen werden.

Der Prozess gegen den Ausbilder wegen fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen ist gestern nun gegen eine Geldauflage von 2400 Euro eingestellt worden. Der 41-Jährige nahm ein entsprechendes Angebot des Amtsgerichts Bad Kissingen an.

Die internen Ermittlungen in dem Fall hatte die Bundeswehr mit Blick auf das Verfahren vor dem Amtsgericht zunächst ruhen lassen, wie ein Bundeswehr-Sprecher am Rande des Prozesses sagte. Der gesamte Vorfall werde nun geprüft und zu einem Abschluss gebracht.

Die Soldaten waren erschöpft und dehydriert, wie die Staatsanwaltschaft erklärte. Der Marsch bei Temperaturen von mehr als 30 Grad war Teil eines Eingangstests für einen Einzelkämpferlehrgang. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Weiterbildung, die in der Regel von körperlich besonders belastbaren, angehenden Elitesoldaten absolviert wird. Die Männer hatten zehn Kilogramm Gepäck auf den Schultern. Damit liefen sie zunächst zu einer Hindernisbahn, mussten diese überwinden, dann 3000 Meter auf Zeit absolvieren und anschließend mit Gepäck die etwa drei Kilometer zurück in die Kaserne im Laufschritt bewältigen – ein Eignungstest, der seit Jahrzehnten Teil der Ausbildung ist und seitdem unverändert angewendet wird.

Gegen Zahlung einer Geldstrafe von 2400 Euro wäre der Fall abgeschlossen gewesen, doch der Hauptfeldwebel legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein, so dass es zu dem Prozess kam. Inwieweit er besser auf den gesundheitlichen Zustand der Soldaten hätte achten müssen, ließ das eingestellte Verfahren unbeantwortet.

Der beschuldigte Hauptfeldwebel sagte, die Soldaten seien regelmäßig zum Trinken angehalten und nach ihrem körperlichen Zustand gefragt worden. „Ich persönlich weiß nicht, was ich noch hätte weiter tun sollen – außer alle immer wieder zu befragen.“ Am Ende habe er die vier erschöpften Männer zum Teil zum Abbruch des Tests zwingen müssen.

Vor Gericht deutete die Richterin an, dass sie schon eine gewisse Verantwortung beim Ausbilder sieht. Bei einer Truppe von 30 Leuten müsse man durchaus überblicken, ob tatsächlich alle getrunken haben. „Es sind ja keine ADHS-Kinder, die man hüten muss, sondern erwachsene Menschen, die sich bei der Bundeswehr gesittet verhalten.“ Der Beschuldigte entschied sich im Anschluss für das Angebot der Richterin zur Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. So kamen auch die Betroffenen selbst als Zeugen nicht mehr zu einer möglichen Aussage.

„Ich werde jetzt anweisen, dass ich nur noch unter Kontrolle trinken lasse“, sagte der Hammelburger Lehrgruppenkommandeur Constantin Spallek nach Prozessende. Der Oberstleutnant ist verantwortlich für die Durchführung der Einzelkämpferlehrgänge in Hammelburg.

Ausbildungspraktiken der Bundeswehr sorgten in den vergangenen Monaten in anderen Fällen immer wieder für Schlagzeilen. Nach dem Tod eines Offiziersanwärters bei einem Marsch in Munster im Juli 2017 stellte die Bundeswehr die Grundausbildung der Soldaten auf den Prüfstand. Der Trainingszustand der Rekruten im Heer etwa soll stärker berücksichtigt und die Soldaten entsprechend ihrer Fitness in Gruppen eingeteilt werden. Bei der Übung in Munster waren mehrere Offiziersanwärter kollabiert, einer starb an den Folgen. Untersuchungen ergaben, dass sie einen Hitzschlag erlitten. Einem Gutachten von Hamburger Rechtsmedizinern zufolge war der Tod des Offiziersanwärters in Munster nicht vorhersehbar gewesen.

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