Auf einen Blick

Auf einen BlickLaut Grundgesetz muss spätestens 30 Tage nach dem Rücktritt von Horst Köhler ein Nachfolger gewählt werden. Im Folgenden dokumentieren wir den Zeitplan für die kommenden Entscheidungen. 31. Mai: Horst Köhler tritt mit sofortiger Wirkung als Bundespräsident zurück

Auf einen BlickLaut Grundgesetz muss spätestens 30 Tage nach dem Rücktritt von Horst Köhler ein Nachfolger gewählt werden. Im Folgenden dokumentieren wir den Zeitplan für die kommenden Entscheidungen. 31. Mai: Horst Köhler tritt mit sofortiger Wirkung als Bundespräsident zurück. Der Präsident des Bundesrates, der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen, übernimmt vorübergehend die Amtsgeschäfte. 30. Juni: Die Bundesversammlung tritt zur Wahl eines neuen Bundespräsidenten zusammen. Jeder Deutsche, der mindestens 40 Jahre alt ist und das Wahlrecht zum Bundestag besitzt, ist wählbar. Gewählt ist, wer die Stimmen der absoluten Mehrheit der Bundesversammlung erhält. Ist dies nach zwei Wahlgängen nicht der Fall, ist derjenige gewählt, der im dritten Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Nach der Wahl (am selben Tag oder am Tag danach): Der neue Bundespräsident tritt vor den Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat sein Amt an. Die Amtszeit dauert fünf Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. dpa/red

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