Atomwaffen dürfen in der Eifel gelagert werden
Büchel · Eine Klage gegen die Lagerung von Atomwaffen auf dem Nato-Fliegerhorst im rheinland-pfälzischen Büchel ist gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte am Freitag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, das die Klage abgewiesen hatte (AZ: 4 A 1913/11).
11.05.2013
, 00:00 Uhr
Eine Berufung dagegen ließ das OVG nicht zu.