Flüchtlinge Asylklagen sind oft erfolgreich

Nürnberg · Abgewiesene Flüchtlingen bekommen vor Gericht immer häufiger Recht.

() Mehr Flüchtlinge, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags klagen, haben Erfolg vor Gericht. Gut 44 Prozent der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, die inhaltlich entschieden und nicht anderweitig erledigt wurden, endeten zwischen Januar und September 2017 zugunsten der Flüchtlinge. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Im vergleichbaren Zeitraum 2016 lag diese sogenannte bereinigte Quote laut Linksfraktion noch bei knapp 29 Prozent. Die weitaus meisten Kläger erhielten vor Gericht einen Schutz gemäß Genfer Flüchtlingskonvention, danach folgten Abschiebungsverbote und der sogenannte subsidiäre Schutz. Nur ganz wenige erhielten Asyl nach dem Grundgesetz, das nur politisch Verfolgten zusteht, die nicht aus einem sicheren Drittland einreisen. Betrachtet man die gesamten fast 99 000 Gerichtsentscheidungen im Zeitraum 2017, fielen davon mehr als 45 Prozent unter „sonstige Verfahrenserledigungen“ – etwa Rücknahmen oder Zusammenlegungen von Klagen. Gut 30 Prozent der Klagen wurden abgelehnt, rund 24 Prozent der Verfahren endeten zugunsten der Flüchtlinge.

Die Klagequote bei allen Entscheidungen lag bei rund 48 Prozent; bei ablehnenden Bescheiden wurde gegen fast 90 Prozent geklagt. Die Zahl der Klagen, Berufungen und Revisionen lag bei knapp 273 000.

Die Innenpolitikerin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, die die Anfrage gestellt hatte, bezeichnete die Zahlen als Ausdruck zahlreicher Fehlentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). „Die hohe Erfolgsquote von Klagen gegen Asylbescheide wirft ein düsteres Licht auf die Qualität der Entscheidungen. Es ist offensichtlich, dass die politisch gewollte Abschreckung von Schutzsuchenden haufenweise Fehlentscheidungen im BAMF hervorruft“, sagte sie. Das BAMF wies jedoch darauf hin, dass viele Kläger nur in der ersten Instanz Recht bekämen. In Berufungsverfahren würden dagegen oftmals die Asyl-Bescheide des BAMF bestätigt.

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