Urteil AfD-Mitglied muss Wohnung räumen

Göttingen · Wer als Miet­interessent verschweigt, dass er ein „Anziehungspunkt für linksgerichtete Gewalt“ ist, begeht arglistige Täuschung. Mit dieser Begründung gab das Amtsgericht Göttingen der Räumungsklage einer Vermieterin gegen ein Mitglied der AfD-Nachwuchsorganisation statt.

Der Mann war im Sommer in die Wohnung gezogen. In der Folge kam es in der Nähe zu politisch motivierten Sachbeschädigungen, wie schon an seinem vorigen Wohnort. Laut Urteil hätte er die Vermieter vorab über diesen „bedeutsamen Umstand“ informieren müssen.

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