Paragraf 219a Ärztin scheitert im Abtreibungs-Prozess

Gießen · Kristina Hänel wurde 2017 verurteilt, weil sie über den Abbruch von Schwangerschaften informierte. Das Urteil wurde jetzt bestätigt.

 Das Landgericht Gießen bestätigte die Verurteilung von Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen.

Das Landgericht Gießen bestätigte die Verurteilung von Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen.

Foto: dpa/Silas Stein

Kristina Hänel ist Marathonläuferin. In gelbem Pullover, Jeans und weißen Turnschuhen steht die 62-Jährige im Gießener Landgericht und berichtet von Parallelen ihrer Sportart zum Kampf gegen die aktuelle Gesetzeslage beim Thema Abtreibung: Beides brauche viel Durchhaltevermögen. Vor dem Gericht will die Allgemeinmedizinerin an diesem Freitagvormittag eine Geldstrafe abwenden, die wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Praxis-Homepage gegen sie verhängt worden war.

Auf der Internetseite bietet die Ärztin Gelegenheit, per Mail auf Deutsch, Englisch oder Türkisch Details zu den unterschiedlichen Methoden zu erhalten, mit denen sie Abtreibungen vornimmt. Nicht mehr auf der Seite sind Informationen zum Direktabruf zu finden. Sie hatte sich dazu auch von der Landesärztekammer beraten lassen, wie Hänel vor Gericht erklärt.

Das Amtsgericht Gießen verurteilte Hänel vor knapp einem Jahr zu 6000 Euro Geldstrafe. Zur Last legte die Amtsrichterin der Ärztin einen Verstoß gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen verbietet, wenn dies zu einem finanziellen Vorteil oder „in grob anstößiger“ Weise geschieht. Bei einer Abtreibung handele es sich nicht um eine normale Leistung wie das Herausnehmen eines Blinddarms, hieß es zur Begründung.

Der Fall löste bundesweit eine Debatte über das Abtreibungsrecht aus. Hänel startete eine Petition, für die sie mehr als 155 000 Unterstützer gewann, und überreichte sie Bundestagsabgeordneten. Doch das Verfahren geriet nach der Einigung auf eine große Koalition in Berlin ins Stocken, denn aus der Union gibt es Widerstand.

Hänel schildert am Freitag in ihrem letzten Wort vor dem Landgericht ihre Situation und die von betroffenen Frauen bundesweit. Sie steht dazu auf und greift nach dem Mikrofon, damit auch ihre zahlreich erschienen Unterstützer im Saal sie hören können. Sie behandele Frauen, die in Not geraten seien, sagt die Ärztin. In Deutschland seien Tausende betroffen, die häufig weder neutrale Informationen über Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch, noch Adressen von Ärzten bekämen, die diese vornähmen.

Sie halte es für eine ihrer Hauptaufgaben als Medizinerin, ihre Patienten zu informieren, sagt Hänel. Über den Link auf ihrer Homepage sollten sich Frauen „in Ruhe über Methoden, Risiken und Komplikationen“ informieren können. Zugleich wolle sie Transparenz üben und auch den anderen Patienten mitteilen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehme. Dass sie deshalb kriminalisiert werde, habe sie nicht verdient. Fundamentalistischen Gegnern von Abtreibungen sei es gestattet, im Internet „alles Mögliche“ zu behaupten. Hänels Anwalt sagt in seinem Plädoyer, Paragraf 219a schränke sowohl die Berufsfreiheit der Ärzte, als auch die Informationsfreiheit der Patientinnen ein. Deshalb müsse das Verfassungsgericht entscheiden, zumal es nicht nur um einen Einzelfall gehe.

In Gießen scheitert die Berufung Hänels vor dem Landgericht. In seiner Urteilsbegründung sagt der Vorsitzende Richter Johannes Nink, er habe zwar Zweifel, ob Paragraf 219a verfassungsgemäß sei. Für eine Vorlage beim Verfassungsgericht reichten sie aber nicht aus. Gerichte müssten sich an Gesetze halten, deshalb sei in der aktuellen Situation der Gesetzgeber gefragt. „Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz“, sagt Nink in Richtung Hänels.

Die Ärztin zeigt sich im Anschluss nicht überrascht und sagt, sie habe damit gerechnet, dass das Landgericht nur ein Schritt sei auf dem Weg in Richtung Bundesverfassungsgericht. Sie sei schließlich Langstreckenläuferin, sagt die 62-Jährige und fügt hinzu: „Ich höre ja nicht auf, bevor ich im Ziel bin.“ Ihr Anwalt wird sich jetzt ans Oberlandesgericht in Frankfurt wenden.

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