Ältere Scheidungskinder bekommen mehr Unterhalt

Düsseldorf. Unterhaltspflichtige Väter und Mütter müssen für Scheidungskinder ab dem zwölften Lebensjahr in Zukunft höhere Beiträge zahlen als bislang. Dies geht aus der neuen Düsseldorfer Tabelle zum Unterhaltsrecht hervor, die gestern vorgestellt wurde. Demnach müssen unterhaltspflichtige Eltern für Kinder zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr sieben bis 15 Euro pro Monat mehr zahlen

Düsseldorf. Unterhaltspflichtige Väter und Mütter müssen für Scheidungskinder ab dem zwölften Lebensjahr in Zukunft höhere Beiträge zahlen als bislang. Dies geht aus der neuen Düsseldorfer Tabelle zum Unterhaltsrecht hervor, die gestern vorgestellt wurde. Demnach müssen unterhaltspflichtige Eltern für Kinder zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr sieben bis 15 Euro pro Monat mehr zahlen. Für über 18 Jahre alte Kinder werden zwischen 14 und 29 Euro mehr fällig. Für kleinere Kinder bis zum fünften Lebensjahr sinken laut Düsseldorfer Tabelle die Unterhaltszahlungen um zwei bis drei Euro, für Kinder vom sechsten bis zum elften Lebensjahr um fünf Euro monatlich. Dafür ausschlaggebend ist das zum Jahresbeginn um zehn Euro gestiegene Kindergeld, das zu 50 Prozent auf die Unterhaltssätze angerechnet wird. Die neue Fassung der Düsseldorfer Tabelle wird voraussichtlich bis zum Januar 2011 Bestand haben. epd

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