Hamburg Terrorhelfer Motassadeq nach Marokko abgeschoben

Hamburg · Ein Komplize der Attentäter vom 11. September 2001 wurde zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. In Hamburg saß er ein – bis gestern.

 Polizisten brachten den Terrorhelfer Mounir el Motassadeq mit Fußfesseln und Augenbinde aus der Haft zum Hamburger Flughafen.

Polizisten brachten den Terrorhelfer Mounir el Motassadeq mit Fußfesseln und Augenbinde aus der Haft zum Hamburger Flughafen.

Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Nach knapp 15 Jahren Haft ist Mounir el Motassadeq, ein Terrorhelfer der Anschläge vom 11. September 2001, gestern in sein Heimatland Marokko abgeschoben worden. Schwer bewaffnete Polizisten holten ihn am Mittag mit einem Hubschrauber von der Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel ab. Der 44-Jährige wurde zum Flughafen und später nach Frankfurt gebracht. Nach Angaben der Bundespolizei flog er am Abend mit einer marokkanischen Maschine nach Casablanca. An Bord waren auch Bundespolizisten. „Es ist ein gutes Gefühl, Herrn Motassadeq außer Landes zu wissen und damit für Hamburg einen Schlussstrich unter dieses Kapitel ziehen zu können“, sagte Innensenator Andy Grote.

Motassadeq war Mitglied der sogenannten Hamburger Zelle um den Todespiloten Mohammed Atta, der 2001 eines der Flugzeuge in das New Yorker World Trade Center gesteuert hatte. Der Hamburger Gruppe gehörten noch zwei weitere der insgesamt vier 9/11-Terrorpiloten und neben Motassadeq noch mindestens fünf Unterstützer an.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte Motassadeq zunächst 2004 wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft verurteilt. Nach Revisionen wurde das Strafmaß 2007 bestätigt, diesmal wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 246 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Motassadeqs reguläre Haftzeit wäre im November abgelaufen.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte kürzlich erklärt, dass Abschiebungen dieser Art immer in enger Abstimmung zwischen Landes- und Bundesbehörden geplant würden. Rückführungen nach Marokko seien etwas komplizierter, weil das nordafrikanische Land keine Charterflüge bei Abschiebungen zulasse. Ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde sagte gestern dazu, alle hierfür erforderlichen Vorbereitungen seien planmäßig getroffen worden.

Nach seiner Abschiebung darf Motassadeq bis zu seinem 90. Geburtstag nicht wieder nach Deutschland einreisen. Bis 2064 gilt ein Einreise- und Aufenthaltsverbot.

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