Abgeordnete dürfen im Bundestag keine Weihnachtskerzen anzünden

Berlin. Advent, Advent, ein Lichtlein brennt - aber nicht im Bundestag: In den Parlamentsgebäuden wird es keine Weihnachtskerzen geben, zumindest keine brennenden. Kurz vor dem ersten Advent hat die Verwaltung Abgeordneten und Mitarbeiten das Anzünden von Kerzen unmissverständlich untersagt

Berlin. Advent, Advent, ein Lichtlein brennt - aber nicht im Bundestag: In den Parlamentsgebäuden wird es keine Weihnachtskerzen geben, zumindest keine brennenden. Kurz vor dem ersten Advent hat die Verwaltung Abgeordneten und Mitarbeiten das Anzünden von Kerzen unmissverständlich untersagt. Das geht aus einem Schreiben an die Parlamentarier hervor, das sich so gar nicht vorweihnachtlich und friedvoll liest. Darin warnen die obersten Brandschützer des Bundestages vor der "erheblichen Brandgefahr" durch entzündete Kerzen. Außerdem erinnert die Verwaltung daran, dass das Anzünden "von Kerzen und Ähnlichem" grundsätzlich verboten sei. "Zu Ihrer und zur Sicherheit aller" verweise man nochmals auf die in der Brandschutzordnung getroffenen Regelungen.Auf besinnliche Stimmung müssen die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter aber nicht verzichten. Die Weihnachtsbäume in den Parlamentsgebäuden sind bereits aufgestellt und festlich geschmückt. An ihnen brennen sogar Lichter - allerdings nur elektrische. has

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