Urteil 25 Euro Geldbuße für Moschee-Schwänzen

Meldorf · Die Eltern eines Schülers aus Rendsburg, der einem Moscheebesuch ferngeblieben war, sind wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Schulgesetz verurteilt worden. Statt ursprünglich 150 Euro müssen sie 25 Euro Geldbuße zahlen.

Das entschied gestern das Amtsgericht Meldorf. Der damals 13-jährige Junge war am 14. Juni 2016 einem Ausflug seiner Klasse ferngeblieben, die im Erdkundeunterricht eine Moschee besuchen sollte. Die Eltern, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören, befürchteten „religiöse Indoktrination“. Die Schulbehörde bewertete das als Schwänzen und erließ Bußgelder. Der Anwalt des Vaters hält es nach eigenen Worten für Unrecht, wenn andersgläubige oder atheistische Schüler gezwungen würden, Moscheen zu besuchen.

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