Terroristen müssen Fotos von Urteilsverkündung hinnehmen

Karlsruhe. Terroristen, die wegen eines geplanten Anschlags verurteilt werden, müssen es sich gefallen lassen, dass Zeitungen von der Urteilsverkündung ungepixelte Fotos veröffentlichen. Das gilt selbst dann, wenn das Gericht die Unkenntlichmachung der Gesichter angeordnet hatte, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem gestern verkündeten Urteil entschied (Az: VI ZR 108/10)

Karlsruhe. Terroristen, die wegen eines geplanten Anschlags verurteilt werden, müssen es sich gefallen lassen, dass Zeitungen von der Urteilsverkündung ungepixelte Fotos veröffentlichen. Das gilt selbst dann, wenn das Gericht die Unkenntlichmachung der Gesichter angeordnet hatte, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem gestern verkündeten Urteil entschied (Az: VI ZR 108/10). Damit gab der BGH der "Bild"-Zeitung im Streit mit einem Anhänger der islamistischen Terrorgruppe Ansar al Islam Recht. Das Gericht hatte Fotos mit der Maßgabe zugelassen, dass die Gesichter unkenntlich gemacht werden. "Bild" hatte dies ignoriert und Fotos ungepixelt veröffentlicht. afp

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