Tauss beteuert Unschuld im Kinderporno-Prozess

Karlsruhe. Mehr als ein Jahr nach dem Fund von Kinderpornos in seiner Wohnung hat der ehemalige SPD-Politiker Jörg Tauss (Foto: dpa) vor Gericht seine Unschuld beteuert. Er räumte zwar den Besitz von einschlägigem Bild- und Videomaterial ein. Schuldig im Sinne der Anklage sei er aber nicht

Karlsruhe. Mehr als ein Jahr nach dem Fund von Kinderpornos in seiner Wohnung hat der ehemalige SPD-Politiker Jörg Tauss (Foto: dpa) vor Gericht seine Unschuld beteuert. Er räumte zwar den Besitz von einschlägigem Bild- und Videomaterial ein. Schuldig im Sinne der Anklage sei er aber nicht. "Ich wollte Erkenntnisse gewinnen", sagte der ehemalige medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion am Dienstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Karlsruhe. "Nur weil ich wusste, wie es in der Kinderpornoszene abläuft, konnte ich bis zuletzt kompetent mitreden."

Die Pornos waren im Frühjahr 2009 in seiner Berliner Wohnung und auf seinem Handy gefunden worden. Die Anklage wirft dem 56-Jährigen vor, das Material beschafft, weitergegeben und besessen zu haben.

"Ich habe dieses Material besessen. Ich habe dieses Material beschafft", räumte Tauss ein. Er sei aber überzeugt, dass er als damaliger Abgeordneter solche Daten sehr wohl besitzen durfte. Er habe als SPD-Medienexperte recherchiert, um "sich der Szene zu nähern". Er habe beweisen wollen, dass Kinderpornos nicht so sehr über das Internet, sondern vielmehr über Hotlines und Handys vertrieben werden. "Ich kannte die Details nur, weil ich mich in der Szene getummelt habe", sagte er. Tauss hat die SPD im vergangenen Juni verlassen und ist der Piratenpartei beigetreten.

Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig brauchte mehr als eine Stunde zur Verlesung der Anklage. Sie beschrieb den Inhalt jeder der bei Tauss gefundenen Dateien kurz. Der frühere Bundestagsabgeordnete folgte der Verlesung konzentriert und gefasst. In den Dateien und auf drei DVDs waren Kinder und Jugendliche zwischen etwa einem Jahr und 17 Jahren zu sehen, so die Anklage. dpa

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