Privatsphäre geschützt Europa-Gericht stoppt Schnüffeleien im Büro

Straßburg/Saarbrücken · Die Privatsphäre muss auch im Job geschützt werden. Dieses Urteil aus Straßburg findet Lob im Saarland.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt und einer Überwachung ihrer Internet-Nutzung am Arbeitsplatz Grenzen gesetzt. Diese müsse die Angestellten ausreichend vor Missbrauch schützen. Dies ergibt sich nach Angaben eines EGMR-Sprechers aus dem Urteil im Fall eines rumänischen Ingenieurs, das die Große Kammer des Gerichts gestern endgültig fällte und das die Rechtsprechung auch in Deutschland prägen dürfte.

Das Gericht erklärte die Entlassung des Rumänen wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz für nicht rechtens. Der Arbeitgeber habe mit der Überwachung der elektronischen Kommunikation des Angestellten gegen das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre verstoßen. Der Kläger war 2007 nach dreijähriger Tätigkeit von seinem Unternehmen entlassen worden, weil er seine berufliche E-Mail-Adresse auch privat genutzt hatte. Der Arbeitgeber präsentierte ihm eine Kopie seines E-Mail-Verkehrs einer Woche, die  auch private Nachrichten enthielt. Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte nun,  der Arbeitnehmer sei nicht  über das „Eindringen in sein Privatleben und seine Korrespondenz“  unterrichtet worden. Die internen Vorschriften eines Unternehmens dürften „das soziale private Leben am Arbeitsplatz nicht völlig unterbinden“. Das Recht auf Privatleben und die Vertraulichkeit der Korrespondenz dürften zwar „im Rahmen der Notwendigkeit eingeschränkt“, aber nicht völlig aufgehoben werden. In Deutschland hatte auch das Bundesarbeitsgericht Ende Juli entschieden, dass Arbeitgeber die Tätigkeit ihrer Beschäftigten am Computer nicht pauschal überwachen dürfen.

Im Saarland lobte DGB-Chef Eugen Roth den Straßburger Richterspruch aus Sicht der Arbeitnehmer. Aber auch der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU), Joachim Malter, hat damit nach eigenen Aussagen „keine Probleme“. Gegen Missbrauch könne ein Arbeitgeber auch legal weiterhin vorgehen, sagte er gestern zur SZ.

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