Streit um Schul-Kruzifixe vor Straßburger Gericht

Straßburg/Bonn. Der Streit um Kruzifixe in Schulen ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in eine neue Runde gegangen. Die 17 Richter der großen Kammer des EGMR haben sich gestern in Straßburg mit der Beschwerde einer italienischen Mutter beschäftigt, die in erster Instanz erfolgreich gegen Italien geklagt hatte

Straßburg/Bonn. Der Streit um Kruzifixe in Schulen ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in eine neue Runde gegangen. Die 17 Richter der großen Kammer des EGMR haben sich gestern in Straßburg mit der Beschwerde einer italienischen Mutter beschäftigt, die in erster Instanz erfolgreich gegen Italien geklagt hatte. Kruzifixe in Schulen seien eine Verletzung der Religionsfreiheit, befand die Vorinstanz des EGMR damals. Ein Urteil der großen Kammer wird in einigen Monaten erwartet. Bei der Anhörung gestern wies die italienische Regierung jede Verletzung der Grundrechte entschieden zurück. Kreuze seien "Ausdruck der Tradition" und "volkstümliches Symbol", sagte der Vertreter der Regierung in Rom, Nicola Lettieri. Als Nebenparteien in dem Verfahren traten zur Verteidigung Italiens orthodoxe Staaten wie Griechenland auf, wo das Christentum Staatsreligion ist, ferner Bulgarien, Zypern, Rumänien und Russland.Sache der Regierungen Ihr Rechtsberater Joseph Weiler von der Universität New York plädierte dafür, die Frage der Kruzifixe den Regierungen zu überlassen. "Der Gerichtshof sollte sich nur einmischen, wenn ein religiöser Zwang auf die Schulkinder ausgeübt wird", sagte er. Die Deutsche Bischofskonferenz forderte unterdessen den Erhalt von Kreuzen in den Schulen. Für die Identität Europas insgesamt wie auch der europäischen Länder sei es von entscheidender Bedeutung, die eigenen Traditionen und Werte wahren und vermitteln zu können, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, gestern. Der CSU-Europaparlamentarier Manfred Weber sagte, Kruzifixe gehörten zur Identität Europas. Kruzifixe verletzten in keiner Weise die religiöse Neutralität des Staates, sagte der italienische Regierungsvertreter Lettieri. Den Fall nannte er "ideologisch und politisch". Die Beschwerdeführerin sei eine "atheistische Aktivistin". Schulkinder würden durch das Kreuz an der Wand in keiner Weise religiös indoktriniert.Der Anwalt der Klägerin, Niccolo Paoletti, hielt dagegen, dass das italienische Verfassungsgericht das Prinzip der religiösen Neutralität des Staates mehrfach bestätigt habe und 2001 sogar Kruzifixe aus dem eigenen Gerichtssaal entfernt habe. Das Kreuz im Klassenzimmer sei ein Verstoß gegen das Recht der Mutter, ihre damals elf und 13 Jahre alten Söhne nach ihren eigenen religiösen und philosophischen Überzeugungen zu erziehen. Außerdem vermittle das Kreuz den Eindruck, dass der Staat die christliche Religion begünstige, was zu einer Ausgrenzung von Kindern anderer Glaubensrichtungen führe. dpa

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