Streit über Steuer für Homo-Paare

Hamburg/Saarbrücken. Der schwarz-gelben Koalition droht neuer Ärger: Nach dem Karlsruher Urteil zur Besteuerung von Erbschaften bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gibt es unterschiedliche Vorschläge innerhalb der Union sowie von FDP- und CDU-Ministern

Hamburg/Saarbrücken. Der schwarz-gelben Koalition droht neuer Ärger: Nach dem Karlsruher Urteil zur Besteuerung von Erbschaften bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gibt es unterschiedliche Vorschläge innerhalb der Union sowie von FDP- und CDU-Ministern. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will homosexuellen Paaren trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auch künftig nicht den Splitting-Vorteil heterosexueller Ehepaare bei der Einkommensteuer einräumen. Die unterschiedliche Behandlung bei der Erbschaftsteuer hatten die höchsten Richter vergangene Woche als grundgesetzwidrig verworfen. FDP und Opposition forderten daraufhin, nun müsse auch die Benachteiligung der Homo-Ehe bei der Einkommensteuer abgeschafft werden. Laut Schäuble lässt das Urteil Unterschiede im Steuerrecht zu, wenn besondere Gründe vorliegen. "Ein solcher Differenzierungsgrund ist beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern", argumentierte der Finanzminister. Dagegen sagte Saar-Ministerpräsident Peter Müller, es gehe beim Splitting um die gemeinsame Besteuerung von Ehepartnern als Wirtschaftsgemeinschaft. "Unter diesem Blickwinkel gibt es natürlich gute Argumente dafür, dass auch gleichgeschlechtliche Paare in den Genuss des Ehegattensplittings kommen." dpa

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