Straßburger Urteil zu Sterbehilfe bleibt bestehen
Straßburg. Das vor sechs Monaten ergangene Sterbehilfe-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist jetzt rechtskräftig. Das teilte das Gericht gestern in Straßburg mit. Damit können die restriktiven deutschen Sterbehilfe-Regelungen in Kraft bleiben. Eine Kammer des EGMR hatte am 19
Straßburg. Das vor sechs Monaten ergangene Sterbehilfe-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist jetzt rechtskräftig. Das teilte das Gericht gestern in Straßburg mit. Damit können die restriktiven deutschen Sterbehilfe-Regelungen in Kraft bleiben. Eine Kammer des EGMR hatte am 19. Juli nicht inhaltlich über die Weigerung deutscher Behörden entschieden, einer gelähmten Patientin den Erwerb eines tödlichen Medikaments zu genehmigen. Sie hatte sich schließlich in der Schweiz das Leben genommen. Der Antrag des Ehemannes, den Fall an die Große Kammer des Gerichtshofs zu verweisen, wurde jetzt von einem Richterausschuss zurückgewiesen. dapd