Straftäter nicht aus Sicherungsverwahrung entlassen

Koblenz. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat den Antrag eines Straftäters auf vorzeitige Entlassung aus der Sicherungsverwahrung abgelehnt. Der Mann, der wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines Kindes einsitzt, hatte sich bei seinem Antrag auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009 bezogen

Koblenz. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat den Antrag eines Straftäters auf vorzeitige Entlassung aus der Sicherungsverwahrung abgelehnt. Der Mann, der wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines Kindes einsitzt, hatte sich bei seinem Antrag auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009 bezogen. Das europäische Gericht hatte damals geurteilt, dass ein deutscher Straftäter aus einer nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung entlassen werden muss. Nun verlangt der Sexualstraftäter seine sofortige Freilassung. Das Gericht erklärte, ein Urteil des EMGR habe keine nationale Gesetzeskraft, sondern sei nur auf den betreffenden Fall anzuwenden. Eine andere Person könne daraus keine Rechte ableiten. Hier müsse jeder Fall einzeln geprüft werden. Der 1950 geborene Mann, der derzeit in der JVA Diez (Rhein-Lahn-Kreis) einsitzt, hat inzwischen einem Gerichtssprecher zufolge seine Beschwerde zurückgezogen. Der Fall gehe nun an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Koblenz, die weiter über den Fall zu befinden habe. In der vergangenen Woche hatte auch das OLG in Celle (Niedersachsen) eine Beschwerde eines 59-Jährigen, der wegen schweren Raubes einsaß, abgelehnt. ddp

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