Stasi-Spitzel dürfen genannt werden

München. Ehemalige Stasi-Spitzel mit Spezialaufträgen haben laut einem Urteil kein Recht auf Geheimhaltung ihrer Identität. Das Landgericht München I wies gestern die Klage des Stasi-Mitarbeiters Herbert Gräser ab, der die Veröffentlichung seines Namens und Fotos unterbinden wollte

München. Ehemalige Stasi-Spitzel mit Spezialaufträgen haben laut einem Urteil kein Recht auf Geheimhaltung ihrer Identität. Das Landgericht München I wies gestern die Klage des Stasi-Mitarbeiters Herbert Gräser ab, der die Veröffentlichung seines Namens und Fotos unterbinden wollte. Meinungs- und Informationsfreiheit haben der Zivilkammer zufolge Vorrang vor dem Recht des Klägers auf Anonymität (Az.: 9 O 1277/09). dpa

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