Stasi-Spitzel dürfen genannt werden
München. Ehemalige Stasi-Spitzel mit Spezialaufträgen haben laut einem Urteil kein Recht auf Geheimhaltung ihrer Identität. Das Landgericht München I wies gestern die Klage des Stasi-Mitarbeiters Herbert Gräser ab, der die Veröffentlichung seines Namens und Fotos unterbinden wollte
15.04.2009
, 20:21 Uhr
München. Ehemalige Stasi-Spitzel mit Spezialaufträgen haben laut einem Urteil kein Recht auf Geheimhaltung ihrer Identität. Das Landgericht München I wies gestern die Klage des Stasi-Mitarbeiters Herbert Gräser ab, der die Veröffentlichung seines Namens und Fotos unterbinden wollte. Meinungs- und Informationsfreiheit haben der Zivilkammer zufolge Vorrang vor dem Recht des Klägers auf Anonymität (Az.: 9 O 1277/09). dpa