Staatsanwalt fordert Freispruch im Sterbehilfe-Prozess

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich mit der heftig umstrittenen Frage von Sterbehilfe beschäftigt und will dazu bald ein Grundsatzurteil sprechen. Am Mittwoch verhandelte das Gericht den Fall eines Rechtsanwalts. Er hatte seiner Mandantin geraten, den Schlauch der Magensonde durchzuschneiden, über den ihre im Koma liegende Mutter versorgt wurde

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich mit der heftig umstrittenen Frage von Sterbehilfe beschäftigt und will dazu bald ein Grundsatzurteil sprechen. Am Mittwoch verhandelte das Gericht den Fall eines Rechtsanwalts. Er hatte seiner Mandantin geraten, den Schlauch der Magensonde durchzuschneiden, über den ihre im Koma liegende Mutter versorgt wurde. Für den angeklagten Anwalt stehen die Zeichen gut: Sowohl die Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft plädierten in der Verhandlung auf Freispruch. Die Fragen der Richter ließen allerdings erkennen, dass sich der 2. Strafsenat des BGH noch keine einheitliche Meinung gebildet hat. Das Landgericht Fulda hatte den Rechtsanwalt im April 2009 wegen versuchten Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Tochter wurde freigesprochen. Sie habe sich auf den Rat des Anwalts verlassen dürfen, befand das Gericht - er hatte ihr gesagt, das Vorgehen sei rechtmäßig. Die Frau war nach einem Hirnschlag 2002 ins Koma gefallen. Wenige Wochen zuvor hatte sie ihrer Tochter gesagt, dass sie keine Beatmung und keine künstliche Ernährung wolle, falls sie das Bewusstsein verlieren und pflegebedürftig werden sollte. Das Pflegeheim hatte sich jedoch geweigert, die künstliche Ernährung zu beenden. Nachdem die Tochter den Schlauch durchgeschnitten hatte, wurde der Mutter gegen den Willen der Kinder eine neue Magensonde gelegt. Sie starb zwei Wochen später an Herzversagen. dpa

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