Staat muss Hartz-IV-Empfängern nicht die Privatschule finanzieren
Karlsruhe. Der Staat muss Hartz-IV-Empfängern nicht den Besuch einer Privatschule finanzieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Verfassungsbeschwerde einer Empfängerin von Hartz IV und Bafög, die eine dreijährige Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule absolvierte und um die Finanzierung der monatlichen Schulgebühren stritt, wurde verworfen
Karlsruhe. Der Staat muss Hartz-IV-Empfängern nicht den Besuch einer Privatschule finanzieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Verfassungsbeschwerde einer Empfängerin von Hartz IV und Bafög, die eine dreijährige Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule absolvierte und um die Finanzierung der monatlichen Schulgebühren stritt, wurde verworfen. Die Karlsruher Richter entschieden in dem gestern veröffentlichten Beschluss, aus dem Anspruch auf Mittel zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins lasse sich kein Anspruch auf Finanzierung des Besuchs einer Privatschule ableiten.ddp