Sozialhilfe-Empfänger müssen Kabelanschluss selbst zahlen

Kassel · Arme Menschen müssen ihren Kabelanschluss selbst von der Sozialhilfe bezahlen, auch wenn sie auf ein Fremdsprachenprogramm angewiesen sind. Das hat das Bundessozialgericht gestern klargestellt. Eine in der Türkei geborene Frau hatte geklagt, weil das Sozialamt die Kosten für den Kabelanschluss und das türkische Programm nicht übernehmen wollte.

Eine Erhöhung des Satzes sei aber nicht gerechtfertigt, entschieden die Richter.

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