Sozialhilfe-Empfänger müssen Kabelanschluss selbst zahlen
Kassel · Arme Menschen müssen ihren Kabelanschluss selbst von der Sozialhilfe bezahlen, auch wenn sie auf ein Fremdsprachenprogramm angewiesen sind. Das hat das Bundessozialgericht gestern klargestellt. Eine in der Türkei geborene Frau hatte geklagt, weil das Sozialamt die Kosten für den Kabelanschluss und das türkische Programm nicht übernehmen wollte.
25.03.2015
, 00:00 Uhr
Eine Erhöhung des Satzes sei aber nicht gerechtfertigt, entschieden die Richter.