Sechs Monate auf Bewährung wegen NS-Tätowierung

Oranienburg · Im Prozess um ein öffentlich im Schwimmbad gezeigtes Nazi-Tattoo ist der Angeklagte wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 27-jährige NPD-Funktionär hatte gestern über seinen Anwalt zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen des Konzentrationslagers in Auschwitz-Birkenau und dem Spruch "Jedem das Seine" in einem Schwimmbad gezeigt zu haben.

Aus Sicht der Anklage handelte der 27-Jährige aus "tiefer politischer Überzeugung". Er habe mit der Zurschaustellung seines Tattoos das Andenken an die Ermordeten in Auschwitz-Birkenau verunglimpft und die Massenvernichtung sogar öffentlich "gebilligt". Richterin Barbara Speidel-Mierke verurteilte den NPD-Kommunalpolitiker auf Bewährung, weil er wegen ähnlicher politischer Delikte noch nicht aufgefallen sei. Das Tattoo an sich sei nicht strafbar, sondern das Zeigen in der Öffentlichkeit.

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