Schmidt weist Vorwürfe in "Dienstwagenaffäre" zurück

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Kritik an Ministerin Ulla Schmidt (SPD, Foto: ddp) wegen der privaten Nutzung ihres Dienstwagens samt Chauffeur im Urlaub in Spanien zurückgewiesen. Eine Sprecherin betonte gestern, das Verhalten von Schmidt sei rechtlich nicht zu beanstanden

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Kritik an Ministerin Ulla Schmidt (SPD, Foto: ddp) wegen der privaten Nutzung ihres Dienstwagens samt Chauffeur im Urlaub in Spanien zurückgewiesen. Eine Sprecherin betonte gestern, das Verhalten von Schmidt sei rechtlich nicht zu beanstanden. "Es ist alles korrekt, es ist alles von Richtlinien gedeckt, es steht ihr zu", sagte die Sprecherin. Schmidt nehme bei ihrem Aufenthalt sowohl dienstliche wie auch private Termine wahr und rechne diese getrennt ab. Zudem sei die Nutzung des Dienstwagens "wirtschaftlicher" als etwa die Anmietung einer für Regierungsmitglieder notwendigen gepanzerten Limousine am Urlaubsort, sagte die Sprecherin. Die Kosten für die Unterbringung des Fahrers würden durch das Ministerium getragen, weil Schmidt als Regierungsmitglied Anspruch auf ein Dienstfahrzeug samt Chauffeur habe. Schmidt war in die Kritik geraten, nachdem sie mit dem Dienstwagen an ihren spanischen Urlaubsort Denia bei Alicante gefahren hatte, wo das Fahrzeug gestohlen wurde. Nach Angaben ihrer Sprecherin hat sich Schmidt inzwischen im Urlaubsort umständehalber ein Fahrzeug gemietet. Außenamtssprecher Jens Plötner betonte, es wäre für die deutsche Botschaft im über 500 Kilometer entfernten Madrid "logistisch nicht" möglich gewesen, über so eine Entfernung einen Dienstwagen zu stellen. Schmidts Sprecherin kündigte an, dass die Ministerin nach ihrem Urlaub anbiete, "dass sich der Bundesrechnungshof" der Angelegenheit annehmen und diese überprüfen könne. Mit der Nutzung ihres Dienstwagens im Urlaub steht Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in der Bundesregierung weitgehend allein da. Sie hat als einziges Kabinettsmitglied ohne durchgängigen Personenschutz von ihrem Recht gebraucht gemacht, mit dem Dienstwagen in den Urlaub zu fahren. ddp/dpa

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