Scheitert neuer Anlauf zum NPD-Verbot?

Berlin/Saarbrücken. Ein zweiter Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren droht am anhaltenden Widerstand der meisten unionsgeführten Länder zu scheitern. Nicht alle 16 Bundesländer hätten wie geplant bis gestern ihre neuen Erkenntnisse über die Verfassungsfeindlichkeit der NPD vorgelegt, berichtete das Bundesinnenministerium in Berlin

Berlin/Saarbrücken. Ein zweiter Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren droht am anhaltenden Widerstand der meisten unionsgeführten Länder zu scheitern. Nicht alle 16 Bundesländer hätten wie geplant bis gestern ihre neuen Erkenntnisse über die Verfassungsfeindlichkeit der NPD vorgelegt, berichtete das Bundesinnenministerium in Berlin. Die nächste Innenministerkonferenz am 17. und 18. April soll sich nun mit der Erfolgsaussicht für einen NPD-Verbotsantrag befassen. Ohne die Mitarbeit der Union ist der neuerliche Versuch nach Meinung von SPD-Vertretern aber von vornherein zum Scheitern verurteilt. Nach ARD-Recherchen lehnen die Innenminister von Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Hamburg und Hessen eine Mitarbeit an einem neuen Verfahren aus juristischen wie nachrichtendienstlichen Gründen ab. Die Minister von CDU, CSU und FDP hätten sich bisher gegenüber dem Bunde geweigert, Materialsammlungen für ein neues Verfahren zuzuliefern. Auch die Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der 16 Landesämter hätten sich intern gegen einen neuen Anlauf gewandt.

Die neue Initiative hatte die SPD im vergangenen Jahr gestartet. Auf Anregung von SPD-Fraktionschef Peter Struck (Foto: dpa) hatte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesämter um die Zusammenstellung von Material für ein neues Verfahren bis 31. März gebeten. 2003 war das erste NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Grund war der Einsatz von V-Leuten in der NPD-Spitze.

Bislang hätten weder die Arbeitsgruppe der SPD-geführten Länder noch alle unionsregierten Länder ihre Stellungnahmen abgegeben, sagte ein Sprecher Schäubles. Auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz fehle Material. Der Sprecher erwartet, dass bis zum Innenministertreffen alle Länder ihre Stellungnahmen eingereicht haben. Ziel seien Erkenntnisse, die trotz des Einsatzes von V-Leuten juristisch unanfechtbar seien. Saar-Innenminister Klaus Meiser (CDU) begründete seine Haltung gegenüber der SZ mit grundsätzlichen Bedenken. So bestehe bei einem neuen Verbotsverfahren das Risiko, dass das Bundesverfassungsgericht dieses wie schon im Jahr 2000 ablehne. "Dies hätte zur Folge, dass die NPD eine solche Entscheidung öffentlich als eine Bestätigung ihrer Verfassungskonformität missbraucht", so Meiser. Hinzu komme, dass ein Verbot die staatliche Kontrolle der Partei erschwere. Anstelle eines Verbots plädierte Meiser dafür, die NPD stärker "mit gesellschaftlichen und politischen Mitteln zu bekämpfen". dpa/oge

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