Rekruten-Prozess wird neu aufgerollt

Karlsruhe. Der Prozess um die Misshandlungen von Bundeswehr-Rekruten in einer Kaserne im nordrhein-westfälischen Coesfeld im Jahre 2004 muss teilweise neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden. Nun müssen vier frühere Ausbilder, die vom Landgericht Münster freigesprochen oder lediglich zu Geldstrafen verurteilt worden waren, mit härteren Strafen rechnen

Karlsruhe. Der Prozess um die Misshandlungen von Bundeswehr-Rekruten in einer Kaserne im nordrhein-westfälischen Coesfeld im Jahre 2004 muss teilweise neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden. Nun müssen vier frühere Ausbilder, die vom Landgericht Münster freigesprochen oder lediglich zu Geldstrafen verurteilt worden waren, mit härteren Strafen rechnen. Der BGH sah "Rechtsfehler" im Urteil des Landgerichts. Eine juristisch korrekte Aufarbeitung der Vorfälle sei man "dem Ansehen der Bundeswehr schuldig", sagte der Vorsitzende Richter Armin Nack. Die vier Ausbilder waren 2004 an simulierten Überfallkommandos beteiligt, deren Aktionen simulierten Geiselnahmen vorangingen. Bei "Verhören" war Rekruten Wasser aus einer Kübelspritze in Mund und Nase gepumpt worden, so dass sie zum Teil keine Luft mehr bekamen. Außerdem waren Erschießungen simuliert worden. Aus Sicht des Landgerichts verstieß das Vorgehen der Überfallkommandos, die die Rekruten überwältigten und fesselten, nicht gegen die Dienstvorschriften. Dem widersprach der BGH. Die Geiselnahme-Übung sei in der praktizierten Weise unzulässig gewesen. "Das geht einfach nicht - das war nicht durch die Vorschriften gedeckt", sagte Richter Nack. Das Vorgehen der Überfallkommandos sei "die Vorstufe" zu den Verhören gewesen, erklärte der BGH. Das Landgericht habe die "Reichweite der Mittäterschaft" der Angeklagten bei den Misshandlungen nicht ausreichend berücksichtigt. ddp

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