NSU-Prozess: Carsten S. verweigert Aussage vor Wohllebens Anwälten

München · Im NSU-Prozess hat der Neonazi-Aussteiger Carsten S. seinen Mitangeklagten Ralf Wohlleben massiv belastet – von dessen Verteidigern will er sich aber nicht befragen lassen.

Das machte er gestern vor dem Oberlandesgericht (OLG) München klar. Er stellte die Bedingung, dass Wohlleben zuvor selbst umfassend aussagt. Das sei für ihn wichtig, sagte S. Ihm gehe es um eine "Waffengleichheit, dass er hier auch aussagt und seine Geschichte erzählt - dass nicht nur ich mich nackig mache, sondern er auch". S. hat in seinen bisherigen Aussagen vor allem Wohlleben massiv belastet - der ehemalige NPD-Funktionär ist ebenso wie er selbst wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. S. war nach eigenen Aussagen Mittelsmann zwischen Wohlleben und dem untergetauchten NSU-Trio; er sagte vor Gericht aus, im Auftrag Wohllebens eine Pistole mit Schalldämpfer besorgt zu haben.

Der Anwalt von S., Jacob Hösl, betonte gestern, sein Mandant wolle aufklären, habe aber entschieden, dass er Fragen von Wohllebens Verteidigern erst beantworten wolle, wenn dieser umfassend zu seiner Person und zur Sache ausgesagt habe. Wohllebens Verteidiger Olaf Klemke lehnte dies ab. "Ich fass' es nicht", sagte er. "Wir lassen uns nicht erpressen. Wir hätten eine Menge Fragen." Carsten S. Verteidiger Hösl konterte: "Wir hätten auch eine Menge Fragen."

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