Fische wandern in der Blies kaum

Gersheim/Homburg. Vor knapp acht Jahren trat eine so genannte Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kraft, in der die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten verpflichtete, bis 2015 ihre Oberflächengewässer und ihr Grundwasser in einen "guten Zustand" zu versetzen. Gewässer sind danach in einem guten Zustand, wenn bestimmte ökologische und chemische Kriterien erfüllt sind

Gersheim/Homburg. Vor knapp acht Jahren trat eine so genannte Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kraft, in der die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten verpflichtete, bis 2015 ihre Oberflächengewässer und ihr Grundwasser in einen "guten Zustand" zu versetzen. Gewässer sind danach in einem guten Zustand, wenn bestimmte ökologische und chemische Kriterien erfüllt sind. Ökologische Kriterien sind etwa ein weitgehend natürlicher Gewässerverlauf und möglichst gute Lebensbedingungen für Organismen und Fische. Chemische Kriterien sind durch Grenzwerte für bestimmte Stoffe definiert. Nach einer Bestandsaufnahme ist im Saarland ein Mess-Programm aufgelegt worden, über dessen Ergebnisse die beteiligten Wissenschaftler und Behörden in regelmäßigen Abständen informieren. Eine solche Informationsveranstaltung fand am Dienstagabend im Gersheimer Kulturhaus für den Bereich der unteren Blies von Neunkirchen bis zur Mündung in die Saar bei Saargemünd statt. Die Zwischenergebnisse stellen dem Fluss und seinen zufließenden Bächen nur teilweise ein gutes Zeugnis aus. Durch den Bau von Kläranlagen verschiedener Größen ist der chemische Zustand der Gewässer deutlich besser geworden. Gute Ergebnisse zeigen auch die Grundwasser-Proben: "Sowohl was Quantität wie auch Qualität angeht völlig unproblematisch," so Thomas Walter vom Landesamt für Umwelt und Arbeit (LUA). Die Probleme der Blies und ihrer Zuflüsse liegen im biologischen Bereich, wie etwa Marco Hinsberger vom Arbeitskreis Gewässer am Geographischen Institut der Saar-Uni, und Adam Schmitt vom LUA deutlich machten. Um Auenlandschaften zu gewinnen, sind die Gewässer in der Vergangenheit an vielen Stellen begradigt worden. Die untere Blies ist aus diesem Grund zum Beispiel in vielen Bereichen zu tief (vier bis fünf Meter). Ihre Ufer sind zu steil. Mit die größten Sorgen macht den Biologen allerdings die mangelhafte "Durchwanderbarkeit" des Flusses und der Bäche. "Es gibt insbesondere in der Blies, dem Mandelbach und dem Mutterbach (bei Beeden) zu viele Bauwerke", stellt Marco Hinsberger fest. "Die zum Teil lebensnotwendigen Wanderungen von Fischen und Kleinlebewesen wird durch Wehre, Verrohrungen und auch aufgestaute Teiche (wie zum Beispiel der Niederwürzbacher Weiher) behindert." Zwar sollen und können diese Bauwerke auch aus Expertensicht nicht alle wieder entfernt werden. Allerdings könnten manchmal schon recht kleine Maßnahmen Gewässer für Fische wieder "durchgängig" machen. Als eines von vielen Beispielen für "Sünden der Vergangenheit" nannte Adam Schmitt den Hetschenbach bei Gersheim. Dort sei ein Seniorenheim praktisch bis an die Uferkante gebaut worden. "Blies-Forellen haben dort keine Chance, zum Laichen aus der Blies in den weiteren Verlauf des Baches zu gelangen."

Gesetzes-Druck hilft überzeugen

Von SZ-RedakteurCarlo Schmude Ein Diplom-Geograph sagt den Niederwürzbachern, dass ihr schöner Weiher aus ökologischer Sicht ein störendes Bauwerk ist. Ein Diplom-Biologe kritisiert die Bauweise eines Seniorenheims auf Kosten der "Durchwanderbarkeit" eines kleinen Baches. Man kann sich vorstellen, wie schwer Experten Überzeugungsarbeit zum Gewässerschutz bei den Menschen und politischen Entscheidern vor Ort fallen kann. Da kommt gesetzlicher Druck von höchster EU-Stelle gerade richtig. Auch der Kläranlagen-Bau kam erst richtig in die Gänge, als die politisch Verantwortlichen den Staatsanwalt auf sich zukommen sahen. HintergrundDie Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis zum Jahr 2015 die Gewässer in einen guten ökologischen und einen guten chemischen Zustand zu versetzen. Für das Grundwasser ist der gute qualitative und gute mengenmäßige Zustand zu erreichen. Nur in begründeten Fällen sind Verlängerungen für die Erreichung der Ziele um zwei Mal sechs Jahre (2021/2027) möglich. Generell gilt gemäß der Richtlinie sogar ein Verschlechterungsverbot. red

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