Studenten müssen weiter Steuer auf Zweitwohnung zahlen

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für Studenten grundsätzlich für rechtens erklärt, diese jedoch an Bedingungen geknüpft. In mehreren Revisionsverfahren entschieden die Richter gestern, dass Studenten mit einer Hauptwohnung bei den Eltern und einem Zweitwohnsitz am Studienort generell zur Zahlung dieser Steuer herangezogen werden können

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für Studenten grundsätzlich für rechtens erklärt, diese jedoch an Bedingungen geknüpft. In mehreren Revisionsverfahren entschieden die Richter gestern, dass Studenten mit einer Hauptwohnung bei den Eltern und einem Zweitwohnsitz am Studienort generell zur Zahlung dieser Steuer herangezogen werden können. Das letzte Wort bei der Erhebung der Steuer hätten jedoch die Länder und Kommunen.Wenn das jeweilige Landes- oder Kommunalrecht die Bedingungen für den ersten Wohnsitz anders definiere, könnten Studenten auch von der Steuer befreit werden, hieß es in dem Urteil. Nach Bundesrecht sei allerdings eine Zweitwohnung ein "über das allgemeine Wohnbedürfnis hinausgehender Aufwand", der in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringe. (AZ: BVerwG 9 C 13.07, 9 C 14.07, 9 C 15.07, 9 C 17.07) ddp

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