Neue Gesetze sollen Jugendschutz und Verbraucherschutz verbessern

Jugendschutz: Kinder und Jugendliche sollen besser vor sexuellen Übergriffen geschützt werden. Wer beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, muss künftig auf Verlangen des Arbeitgebers ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen, das auch über geringfügigere Sexualdelikte Auskunft gibt, die bislang nicht festgehalten wurden

Jugendschutz: Kinder und Jugendliche sollen besser vor sexuellen Übergriffen geschützt werden. Wer beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, muss künftig auf Verlangen des Arbeitgebers ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen, das auch über geringfügigere Sexualdelikte Auskunft gibt, die bislang nicht festgehalten wurden. Justiz: Nach Scheidungen soll das Vermögen der Eheleute gerechter aufgeteilt werden. Der geänderte Zugewinnausgleich - von dem Eheverträge nicht betroffen sind - hält an dem Grundsatz fest, dass der während der Ehe erzielte Zugewinn bei einer Scheidung gleichmäßig aufgeteilt wird. Eingebrachte Schulden werden nicht mehr verrechnet.Soziales: Die Neuregelung für Spätabtreibungen kann in Kraft treten. Ärzte müssen auch bei Abtreibungen ab der 13. Woche Beratung anbieten, die die Schwangere aber ablehnen kann. Zwischen Diagnose und der ärztlichen Abbrucherlaubnis muss eine dreitägige Bedenkfrist liegen.Lebensmittel: Die Verbraucher sollen besser vor Gammelfleisch geschützt werden. Nach den jetzt beschlossenen Strafverschärfungen steigen die Bußgelder von 20 000 Euro auf 50 000 Euro. Zudem müssen die Unternehmer den Behörden künftig "schwarze Schafe" melden. Innere Sicherheit: Der seit Jahren geplante bundesweite digitale Polizeifunk muss eine neue Hürde überwinden. Der Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss an. Bund und Länder streiten sich über die Zertifizierung von Endgeräten. Dieses Verfahren soll einen einheitlichen Standard sicherstellen.Soziales: Die finanziellen Hilfen für Contergan-Opfer werden noch einmal aufgestockt. Die Opfer können nun über einen Zeitraum von 25 Jahren eine jährliche Zusatzzahlung von bis zu 4000 Euro beanspruchen - gestaffelt nach der Schwere ihrer Behinderung. dpa

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