Nebenkläger bei Auschwitz-Prozess legt Revision ein

Lüneburg · Nach dem Urteil im Lüneburger Auschwitz-Prozess hat ein Nebenkläger-Anwalt Revision eingelegt. Damit muss das Urteil gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vom BGH geprüft werden, falls die Revision nicht wieder zurückgenommen werden sollte.

Der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz bestätigte am Freitag, dass er per Brief Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg geltend gemacht habe. "Nach unserer Rechtsauffassung hätte eine Verurteilung wegen Mords und nicht nur wegen Beihilfe erfolgen müssen", sagte Schulz. Aus Sicht von Nebenklägern habe das Gericht die Taten Grönings im KZ nicht korrekt bewertet. Das Landgericht Lüneburg hatte den 94-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt.

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