Mutter muss Vater von Kuckuckskind doch nicht benennen

Karlsruhe · Rückschlag für Männer, die Unterhalt für ein sogenanntes Kuckuckskind gezahlt haben: Sie können die Mutter des Kindes nun doch nicht zwingen, den Namen des eigentlichen Erzeugers zu nennen, um von ihm den Unterhalt zurückzufordern.

Das entschied das Bundesverfassungsgericht und hob damit die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf. Nach Ansicht Richter reicht solch ein Auskunftsanspruch über das Geschlechtsleben so weit in die geschützte Intimsphäre der Mutter, dass er der Grundlage eines entsprechenden Gesetzes bedürfe. Das gibt es bislang nicht.

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