Muslimisches Mittagsgebet in der Schule unzulässig

Berlin. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Klage eines 16-jährigen Jugendlichen auf Abhaltung eines muslimischen Mittagsgebets in seiner Schule abgewiesen. Yunus M. sei nicht berechtigt, das rituelle Gebet während der Pause auf dem Schulgelände zu verrichten, sagte die Vizepräsidentin des Gerichts, Hildegard Fitzer-Steinmann

Berlin. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Klage eines 16-jährigen Jugendlichen auf Abhaltung eines muslimischen Mittagsgebets in seiner Schule abgewiesen. Yunus M. sei nicht berechtigt, das rituelle Gebet während der Pause auf dem Schulgelände zu verrichten, sagte die Vizepräsidentin des Gerichts, Hildegard Fitzer-Steinmann. Damit korrigierte das Gericht ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom September 2009. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde aber die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen (Az.: OVG 3 B 29.09).In der Urteilsbegründung verwies das Gericht vor allem auf den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule. An den Schulen müssten daher die weltanschaulichen Überzeugungen Andersgläubiger als auch die Gleichberechtigung und der Schulfrieden gewährleistet sein. epd

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