Müller für Gesetz zur Video-Übertragung von Prozessen

Berlin · Angesichts des Streits um die Platzvergabe im NSU-Prozess hat sich der ehemalige saarländische Ministerpräsident und jetzige Bundesverfassungsrichter Peter Müller für eine gesetzliche Regelung zur Videoübertragung in Prozessen ausgesprochen. „Sicher wäre es hilfreich, wenn der Gesetzgeber hier Klarheit schaffen würde“, sagte er.

Im Strafprozess sei Öffentlichkeit ein "unverzichtbarer und auch verfassungsrechtlich vorgegebener Grundsatz".

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