Menschenrechtsgericht weist Klage entlassener Kirchenangestellter ab

Straßburg. Die evangelische Kirche hat mit der Kündigung einer Kindergärtnerin, die einer anderen Religionsgemeinschaft angehörte und für diese warb, nicht gegen Grundrechte verstoßen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies gestern die Grundrechtsbeschwerde der entlassenen Kindergärtnerin aus Pforzheim ab

Straßburg. Die evangelische Kirche hat mit der Kündigung einer Kindergärtnerin, die einer anderen Religionsgemeinschaft angehörte und für diese warb, nicht gegen Grundrechte verstoßen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies gestern die Grundrechtsbeschwerde der entlassenen Kindergärtnerin aus Pforzheim ab. Die Straßburger Richter sahen in der Entlassung der 47-Jährigen keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Die Erzieherin in einem evangelischen Kindergarten war im Jahr 1998 fristlos entlassen worden, weil sie der Religionsgemeinschaft der Universalen Kirche/Bruderschaft der Menschheit angehörte, für die sie auch aktiv eintrat.Die evangelische Kirche betrachtete dies als Verstoß gegen die Loyalitätsverpflichtung ihrer Mitarbeiter. Die Frau empfand die Kündigung als Verletzung ihrer Religionsfreiheit. dpa

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