Mehr Zusammenarbeit bei Bildung

Berlin. Sachverständige haben bei einer Anhörung im Bundestag einmütig Bund und Länder zu einer stärkeren Zusammenarbeit in der Bildungspolitik aufgefordert. Sie unterstützten gestern verschiedene Bestrebungen aller Parteien in Bundestag und Bundesrat, mit einer Grundgesetzänderung das Kooperationsverbot wieder zu lockern

Berlin. Sachverständige haben bei einer Anhörung im Bundestag einmütig Bund und Länder zu einer stärkeren Zusammenarbeit in der Bildungspolitik aufgefordert. Sie unterstützten gestern verschiedene Bestrebungen aller Parteien in Bundestag und Bundesrat, mit einer Grundgesetzänderung das Kooperationsverbot wieder zu lockern. Das Verbot war 2006 von der großen Koalition in die Verfassung aufgenommen worden. Doch gibt es noch unterschiedliche Vorstellungen über den Umfang der angestrebten Grundgesetzänderung.Der Bildungsrechtler Hans-Peter Füssel (Berlin) sagte, auch bei Anerkennung der Kulturhoheit der Länder trügen Bund und Länder für die Bildung gesamtstaatliche Verantwortung. Dies gebiete allein schon die Verpflichtung, Arbeitnehmern mit schulpflichtigen Kindern bundesweit volle Mobilität zu garantieren, ebenso auch in allen Bundesländern gleiche Bildungsqualität und Bildungschancen zu sichern.

Die Politikwissenschaftlerin Hannemor Keidel (München) sagte, angesichts des "verschärften internationalen Wettbewerbs um neues Wissen" verbiete sich die Fortsetzung des strikten Föderalismus-Prinzips im Bereich von Bildung und Forschung. Ziel einer Verfassungsänderung müsse deshalb sein, dem Bund die Förderung von Forschung und Hochschulen zu erleichtern sowie ihm zugleich "eine ergänzende Förderung auch im Schulwesen zu ermöglichen".

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