Maas siegt bei Vorratsdaten-Gesetz: Entwurf erst nach EuGH-Urteil

Berlin · Der Streit in der großen Koalition über das Vorgehen bei der Vorratsdatenspeicherung ist beigelegt: Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) verständigten sich darauf, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die umstrittene EU-Richtlinie abzuwarten. In einem am Freitag bekannt gewordenen gemeinsamen Papier für die Kabinettsklausur heißt es, die Entscheidung des EuGH werde „in Kürze erwartet“, danach solle „sehr zügig“ ein Gesetzentwurf erarbeitet werden.



In dem Kompromisspapier für die Klausur kommende Woche in Meseberg heißt es, durch das Plädoyer des Generalanwalts beim EuGH sei "eine besondere Situation eingetreten". Die Entscheidung des Gerichtshofs werde voraussichtlich maßgebliche Vorgaben für eine Gesetzesregelung auf EU-Ebene machen. "Diese Vorgaben werden wir bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen haben." In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festgelegt, die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. "Der Koalitionsvertrag gilt", heißt es in der Einigung zwischen Maas und de Maizière. Es sollten keine Zwangsgelder von Seiten der EU riskiert werden. Maas hatte kürzlich angekündigt, die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auf Eis zu legen. Hintergrund ist das beim Europäischen Gerichtshof anhängige Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung. Es wird erwartet, dass die Luxemburger Richter die EU-Richtlinie in ihrer bisherigen Form kippen könnten. EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón hatte eben dies empfohlen, nicht aber die Vorratsdatenspeicherung generell abgelehnt. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird für das Frühjahr erwartet.

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