Landgericht lehnt Wiederaufnahme im Fall Mollath ab

Regensburg · Das Landgericht Regensburg will das Verfahren gegen Gustl Mollath, der seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht ist, nicht neu aufrollen. Die von der Staatsanwaltschaft und von Mollath gestellten Wiederaufnahmeanträge seien unzulässig, teilte das Gericht gestern mit.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kündigte Widerspruch an. Mollath sieht sich als Justizopfer. Der Nürnberger wurde 2006 nach von ihm bestrittenen tätlichen Angriffen auf seine inzwischen geschiedene Frau zwangseingewiesen. Es wurde ihm eine paranoide Gedankenwelt vorgeworfen, weil er behauptete, dass seine Frau bei der Hypo-Vereinsbank Schwarzgelder in Millionenhöhe verschoben habe. Prüfungen ergaben derweil, dass ein Teil dieser Vorwürfe zutrifft.

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