Längere Verjährungsfrist bei Missbrauch

Berlin. Opfer von Kindesmissbrauch sollen nach Plänen des Bundesjustizministeriums künftig zivilrechtliche Schadenersatzansprüche bis zu 30 Jahre nach der Tat geltend machen können

Berlin. Opfer von Kindesmissbrauch sollen nach Plänen des Bundesjustizministeriums künftig zivilrechtliche Schadenersatzansprüche bis zu 30 Jahre nach der Tat geltend machen können. Diese maximale Ausweitung der Verjährungsfrist bei "vorsätzlicher Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung" ist einer von mehreren Eckpunkten zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden bei Kindesmissbrauch, die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP, Foto: dpa) gestern in Berlin vorlegte. "Die Opfer haben bei einer so langen Verjährungsfrist viel Zeit, ihre zivilrechtlichen Ansprüche einzuklagen", erklärte sie nach einer Sitzung der Arbeitsgruppe ihres Ministeriums zum Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch". Nach Bekanntwerden dutzender Fälle von Kindesmissbrauch in kirchlichen und anderen Erziehungsinstitutionen hatten Leutheusser-Schnarrenberger, Familienministerin Kristina Schröder und Bildungsministerin Annette Schavan (beide CDU) den Runden Tisch ins Leben gerufen. Diesem gehören 60 Vertreter unter anderem von Schulen, Kirchen und Opferverbänden an.

Seit April haben sich beim Runden Tisch rund 1500 Opfer gemeldet. Diese Zwischenbilanz hat die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Christine Bergmann, gezogen. Das älteste Missbrauchsopfer sei heute 80 Jahre alt und habe zuvor noch nie über das Erlebte gesprochen. Viele der Betroffenen hätten hingegen in der Vergangenheit Hilfe gesucht, aber nicht erhalten.

Bergmann zufolge fordern alle Opfer die Aufhebung der Verjährungsfristen für Kindesmissbrauch. Auch finanzielle Entschädigungen würden eine Rolle spielen. Ferner müssten Lehrer und Erzieher besser fortgebildet und mehr Beratungsstellen für Opfer eingerichtet werden. Missbrauch geschehe stündlich, warnte Bergmann. afp/ddp

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