Kommission: Schwere Straftaten von V-Leuten nicht verfolgen

Hannover · Um Extremismus künftig besser bekämpfen zu können, soll die Justiz die Möglichkeit erhalten, auch schwere Straftaten von V-Leuten nicht zu verfolgen. Dafür sprach sich die Bund-Länder-Kommission zu den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in ihrem gestern vorgestellten Bericht aus.

Das Gremium forderte, die Kommunikation zwischen Polizei und Verfassungsschutz auf allen Ebenen neu zu organisieren. Außerdem soll die Fachaufsicht über diese Behörden auf Bund- und Länderebene gestärkt werden.

Die Kommission war 2012 eingesetzt worden, um das Versagen der Sicherheitsbehörden bei der NSU-Mordserie zu untersuchen. Das Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe war jahrelang unentdeckt geblieben. Die Zelle soll zwischen 2000 und 2007 neun Migranten und eine deutsche Polizistin ermordet haben. Außerdem werden der Gruppe zwei Sprengstoffanschläge und eine Serie von Banküberfällen zur Last gelegt.

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