Klage gegen Studiengebühren gescheitert

Leipzig. Die Erhebung von Studiengebühren an deutschen Hochschulen ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Es wies damit eine Klage von Studenten der Universität Paderborn ab

Leipzig. Die Erhebung von Studiengebühren an deutschen Hochschulen ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Es wies damit eine Klage von Studenten der Universität Paderborn ab. Das nordrhein-westfälische Landesgesetz zu den Gebühren verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen den völkerrechtlich bedeutsamen UN-Solidarpakt, urteilten die obersten Verwaltungsrichter.Unbestritten sei, dass die Gebühren für etliche Studenten eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich brächten, erklärte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Franz Bardenhewer. Entscheidend sei aber, dass Nordrhein-Westfalen gegengesteuert habe und weniger betuchte Studenten verzinsliche Darlehen zur Finanzierung der Gebühren erhalten können. Studienbeiträge bis zu 500 Euro pro Semester werden seit 2006/2007 in sechs Bundesländern erhoben. Hessen hat die Gebühren wieder abgeschafft. Im Saarland müssen die Studenten seit dem Wintersemester 2007 im ersten und zweiten Semester je 300 Euro bezahlen. Danach werden 500 Euro fällig. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Einfach stark Körperliche und sportliche Leistungsfähigkeit hängen schon im Kindesalter in hohem Maße von einer gut trainierten Muskulatur ab. Die großen Vorbehalte, die es immer noch gegen ein Krafttraining für Kinder gibt, bestehen zu Unrecht.
Einfach stark Körperliche und sportliche Leistungsfähigkeit hängen schon im Kindesalter in hohem Maße von einer gut trainierten Muskulatur ab. Die großen Vorbehalte, die es immer noch gegen ein Krafttraining für Kinder gibt, bestehen zu Unrecht.