Kirchlicher Arbeitgeber darf Muslimin wegen Religion nicht kündigen

Ludwigshafen. Ein kirchlicher Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter nicht ohne weiteres kündigen, weil er keiner christlichen Kirche angehört. Das Arbeitsgericht Ludwigshafen gab der Mitarbeiterin einer christlichen Sozialstation Recht (Az.: 3 Ca 2807/09). Der Arbeitgeber hatte eine Kündigung ausgesprochen, da sie als Muslimin keiner christlichen Kirche angehöre

Ludwigshafen. Ein kirchlicher Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter nicht ohne weiteres kündigen, weil er keiner christlichen Kirche angehört. Das Arbeitsgericht Ludwigshafen gab der Mitarbeiterin einer christlichen Sozialstation Recht (Az.: 3 Ca 2807/09). Der Arbeitgeber hatte eine Kündigung ausgesprochen, da sie als Muslimin keiner christlichen Kirche angehöre. Allerdings war dies bei der Einstellung bekannt. Das Gericht urteilte, zwar dürften Kirchen die Beschäftigung von der Zugehörigkeit zu einer Kirche abhängig machen, aber nicht im Nachhinein. dpa

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