Kirche darf Mitarbeiter nach Kirchenaustritt kündigen

Erfurt · Eine kirchliche Einrichtung kann nach einem Gerichtsurteil einem Beschäftigten kündigen, wenn dieser aus der Kirche austritt. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in einem gestern verkündeten Urteil und wies damit die Klage eines ehemaligen Caritas-Mitarbeiters ab.

Der Mann war unter anderem aus Protest gegen den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in katholischen Einrichtungen aus der Kirche ausgetreten. Das Bundesarbeitsgericht verwies zur Begründung auf das weitreichende Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bei Arbeitsverhältnissen. Der Kirchenaustritt des Sozialpädagogen sei aus Kirchensicht ein "schwerwiegender Loyalitätsverstoß", der eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters nicht zulasse.

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