Kinderpornografie: Polizei darf Kreditkarten überprüfen

Karlsruhe. Im Kampf gegen die Kinderpornografie im Internet darf die Polizei sämtliche Kreditkarten Deutschlands nach verdächtigen Zahlungen ins Ausland überprüfen. Sie verstoße damit nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unbescholtener Konteninhaber, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss

Karlsruhe. Im Kampf gegen die Kinderpornografie im Internet darf die Polizei sämtliche Kreditkarten Deutschlands nach verdächtigen Zahlungen ins Ausland überprüfen. Sie verstoße damit nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unbescholtener Konteninhaber, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Damit scheiterten die Verfassungsbeschwerden von zwei Konteninhabern (AZ: 2 BvR 1372/07). afp

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