Kieler Koalition kann nach Urteil im Amt bleiben

Schleswig · Die Koalition in Schleswig-Holstein unter Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) hat nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts weiter Bestand: Der Sonderstatus der mit SPD und Grünen regierenden Dänen-Partei SSW ist rechtens. Das Gericht in Schleswig wies am Freitag Beschwerden gegen das Ergebnis der Landtagswahl vom Mai 2012 ab.

Es bestätigte zugleich die Fünf-Prozent-Sperrklausel. Die Beschwerdeführer - darunter Mitglieder der Jungen Union - sind damit gescheitert, und die Regierung behält ihre Ein-Stimmen-Mehrheit im Kieler Landtag.

Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) ist als Partei der dänischen und friesischen Minderheit von der Fünf-Prozent-Hürde befreit. Er erhielt bei der vergangenen Wahl 4,6 Prozent der Stimmen - entsprechend drei Mandate - und ist erstmals an der Regierung beteiligt. Die Kläger hatten argumentiert, seine Privilegierung verstoße gegen die Grundsätze der Erfolgswertgleichheit der Stimmen und der Chancengleichheit der Parteien. Außerdem bezweifelten sie den Charakter des SSW als Minderheiten-Partei. Dieser sei mittlerweile eine gewöhnliche Partei, eine Befreiung von der Sperrklausel daher verfassungswidrig.

Laut Gerichtspräsident Bernhard Flor entschied das Gericht einstimmig, dass der SSW noch immer eine Partei der dänischen Minderheit und zudem die Sperrklausel generell mit der Landesverfassung vereinbar ist. Allerdings fiel die Entscheidung über die völlige Befreiung des SSW von der Fünf-Prozent-Klausel beim Landesverfassungsgericht äußerst knapp aus.

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